Verbesserung der gesetzlichen Rahmenbedingung

Zwischenbericht des Arbeitskreises 3

Dialog mit ähnlichen Verbänden, Vereinen und Unternehmen.

Etablierung von Kontakten zu den Ministerien des Bundes und der Länder: Mit dem rechtspolitischen Sprecher der FDP hat ein Gespräch stattgefunden. Im Jahr 2020 sollen auch mit den rechtspolitischen Sprechern der anderen Bundestagsfraktionen Gespräche geführt werden.

Dem UNIT-Versicherungsmakler, Herrn Martin Bacher in München, wurde ein Vorschlag zur „Vereinbarung der außergerichtlichen Streitbeilegung aller an der Planung und am Bau Beteiligten beim Abschluss einer kombinierten Objektversicherung (Multi-Risk-Versicherung) mit dem Multi-Risk-Versicherer“ übermittelt. Wesentlicher Vorteil ist, dass im Schadensfall die Ermittlung der zeitraubenden Verschuldensfrage dem Grunde und der Höhe nach durch die sonst i. d. R. unterschiedlichen Haftpflicht-Versicherer aller Beteiligten entfällt. Herr Bacher wird versuchen, die von uns vorgeschlagene Klausel auch bei anderen Versicherern (wie z. B. der Allianz und dem HDI) vereinbart zu bekommen. Derzeit hat bereits die inzwischen zur Axa gehörende XL-Group grundsätzlich die Bereitschaft erklärt, unseren Klausel-Vorschlag mit einer ad-hoc Kostenübernahme von 150.000 € für die Honorierung der Streitlöser zu übernehmen. Die Gespräche mit weiteren Versicherern laufen.

Leitung: Dr. Wolfgang Bayer, Bremen