Neben unseren eigenen Aktivitäten sind wir auch Auftraggeberin wissenschaftlicher Forschungsarbeiten, über die wir kontinuierlich in unserem Blog berichten.
Seit 2016 loben wir den Förderpreis aus, der herausragende wissenschaftliche Arbeiten zur außergerichtlichen Streitbeilegung und zum Konfliktmanagement im Bauwesen prämiert. Aktuell finden Sie im Flyer die Auslobung des Förderpreises 2022. Hierfür gelten folgende
Teilnahmebedingungen
1. Abschlussarbeiten und Dissertationen
Teilnahmeberechtigt sind Absolventen und Promovierte aller Fachbereiche mit entsprechenden Abschlussarbeiten berufsqualifizierender Studiengänge oder berufsbegleitender Weiterbildungskurse, auch aus dem Ausland.
Art der Arbeit / Preiskategorien:
- Dissertation / Diplomarbeit / Masterarbeit
- Bachelorarbeit / Abschlussarbeit berufsbegleitender Weiterbildung
Note der wissenschaftlichen Arbeiten: mindestens „gut“
Erforderliche Unterlagen
- Kopie der Arbeit zum Verbleib bei der DGA-Bau als Druckversion und auf Datenträger (CD-ROM) in deutscher oder englischer Sprache
- bei englischsprachigen Arbeiten Einreichung eines deutschen Abstracts
- Kurzzusammenfassung der Ergebnisse der Arbeit (max. zwei Seiten)
- Kurzgutachten des betreuenden Professors zu den inhaltlich geforderten Kriterien und Angabe der Note
- tabellarischer Lebenslauf mit Foto
- eidesstattliche Versicherung, dass die Arbeit selbstständig angefertigt wurde
Inhaltlich geforderte Kriterien:
Themen
Aktuelle Arbeiten und Praxisfälle während des Projektablaufs zur Außergerichtlichen Streitbeilegung und zum Konfliktmanagement beim Planen, Bauen und Betreiben von Bauten und Anlagen
Innovation und Praxisrelevanz
Die Themen der Arbeiten sollen innovativ und für die Konfliktbeilegung relevant sein.
Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Arbeiten und der Praxisfälle müssen in Unternehmen bzw. Organisationen umsetzbar sein. Arbeiten in Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen sind ausdrücklich erwünscht.
Darstellung unter Herausstellung des Eigenanteils
Maßgebend sind stringente nachvollziehbare Gedankenführung, Herausstellung der innovativen Elemente und prägnante Zusammenfassung der Inhalte.
Eine kritische Auseinandersetzung mit bisherigen Lösungsansätzen und einschlägiger Literatur wird erwartet. Die Arbeit soll von dem fachlichen Betreuer bewertet worden sein.
Die selbstständigen Gedanken und Eigenleistungen sollen deutlich herausgestellt werden.
2. Praxisfälle guter Kooperation
Teilnahmeberechtigt sind Personen oder Organisationen, die maßgeblich an Praxisfällen guter Kooperation beteiligt waren.
Art der Praxisfälle
Ansätze zur Konfliktprävention, zum Konfliktmanagement oder zur Konfliktlösung
ohne gerichtlichen Streit, idealerweise charakterisiert durch Elemente besonderer Wertschöpfung oder Nachhaltigkeit.
Erforderliche Schwerpunkte der Darstellung
- Beschreibung des Praxisfalls guter Kooperation, Umfang 5-10 Seiten
- Vertragsverhältnisse und Beziehungen zwischen allen Projektbeteiligten
- Beschreibung von Art und Gegenstand des Konflikts
- Bezeichnung der innovativen Ansätze der Konfliktprävention bzw. Konfliktlösung
- Begründung für die Auswahl des konkreten Ansatzes
- Benennung der auf andere Fälle übertragbaren Wirkmechanismen
- Darstellung der Effekte des Ansatzes auf das Projekt, die Geschäftsbeziehung und/oder die Akteure
Inhaltlich geforderte Kriterien
Themen
Praxisbeispiele aus der Bau- und Immobilienwirtschaft mit
- Ansätzen der Konfliktprävention bzw. des Konfliktmanagements in der Vertragsgestaltung bzw. in der Projektabwicklung
- gelungenen Einsätzen von Öffentlichkeitsbeteiligung zur Vermeidung von Konflikten
- außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren zur Lösung von Konflikten
Innovation und Wertschöpfung
Der Praxisfall soll innovativ, vorbildlich, nachahmenswert und für die Konfliktbeilegung relevant sein.
Wertschöpfende und nachhaltige Aspekte der Lösungen sollen besonders betont werden.
Darstellung
Es soll deutlich herausgestellt werden, durch welche vorbeugenden und projektbegleitenden Maßnahmen Konflikte während der Projektabwicklung gänzlich vermieden oder durch vertragliche Vereinbarungen außergerichtlich beigelegt werden konnten.