Der satzungsmäßige Zweck des Vereins ist die Förderung der Wissenschaft und Praxis sowie der Aus­ und Weiterbildung auf dem Gebiet der Außergerichtlichen Streitbeilegung (auch ADR-Verfahren: Alternative Dispute Resolution) im Bauwesen.

Die bestehenden Initiativen sollen gebündelt werden, um zur Reduzierung von streitbedingten Kosten- und Terminüberschreitungen, zum Ausgleich von ungleichgewichtigen Kräfteverhältnissen und zur Entlastung der Justiz beizutragen.

Dazu dient auch die Etablierung einer Informationsplattform im Internet zum Informations-, Meinungs­ und Erfahrungsaustausch zwischen den interessierten projekt- und streitbeteiligten Parteien im Bauwesen, den Anbietern und Fachleuten für die unterschiedlichen außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren, den Mitarbeitern in den Bauverwaltungen der öffentlichen Hand, Juristen und Bausachverständigen sowie Vertretern der Berufs- und Wirtschaftsverbände.

Zu den alternativen Verfahren der Außergerichtlichen Streitbeilegung zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  • Schlichtung
  • Mediation
  • Dispute Boards
  • Adjudikation
  • Schiedsgutachten
  • Schiedsgerichtsverfahren