2. Außergerichtliche Streitlösung mit nicht entscheidungsbefugten Dritten
2.7 Frühe neutrale Bewertung (early neutral evaluation)
a) Verfahrensbeschreibung
Hierbei handelt es sich um ein informelles Verfahren, bei dem ein Dritter die Parteien dadurch in Vergleichsverhandlungen unterstützt, dass er mit ihnen seine unverbindliche Einschätzung der Rechtslage, seine technische oder wirtschaftliche Einordnung diskutiert und regelmäßig einen Vorschlag für eine Lösung unterbreitet.
Der neutrale Dritte bewertet somit frühzeitig die Prozessaussichten der Parteien, bevor er zusammen mit den Parteien auf dieser Grundlage Vergleichsgespräche führt bzw. diese begleitet. Die Einsetzung eines neutralen Experten ist besonders dann sinnvoll, wenn es sich um die Klärung rechtlich, wirtschaftlich oder technisch schwierige Situationen handelt.