Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen, Verbände, Gesellschaften, Institutionen und Körperschaften öffentlichen Rechts werden, die bereit sind, den Zweck und die Ziele des Vereins zu fördern.

Wir freuen uns über neue Mitglieder und insbesondere über eine aktive Mitarbeit in einem unserer Arbeitskreise, unserer Arbeitsgruppen oder Regionalgruppen. Die regelmäßigen Treffen dieser Gremien und die Sitzungen der DGA-Bau sowie natürlich die jährlichen Kongresse bieten erfahrungsgemäß interessante Begegnungen mit Mehrwert! Wir laden Sie daher herzlich ein, sich im Verband zu engagieren und uns kennen zu lernen.

In diesem Bereich werden sich künftig die Mitglieder der DGA-Bau in loser Reihe vorstellen. Hierdurch möchten wir die Kommunikation innerhalb des Verbandes verbessern. Diese Rubrik wird vom Arbeitskreis 4 der DGA-Bau redaktionell verantwortet. Falls Sie daran Interesse haben, sich zu präsentieren, schreiben Sie bitte an ak4@dga-bau.de. Die Vorstellung soll vorrangig Ihre Person beschreiben und nicht das Unternehmen, in dem Sie arbeiten.

Inhalte können sein:

  • Foto
  • Wie sieht Ihr Arbeitsalltag aus?
  • Warum sind Sie Mitglied der DGA-Bau?
  • Engagieren Sie sich in einem der Arbeitskreise der DGA-Bau?
  • Welche Erfahrungen haben Sie mit außergerichtlicher Streitbeilegung?

Bitte formulieren Sie ein Fallbeispiel außergerichtlicher Streitbeilegung (soweit vorhanden).

Der Arbeitskreis 4 freut sich über Ihre Beiträge!


Dr. Christian Felix Fischer, Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht,
Wirtschaftsmediator (MuCDR)

Seit Beginn meiner beruflichen Tätigkeit berate ich alle Akteure im Zusammenhang mit der Realisierung von mittel- und hochkomplexen Baumaßnahmen. Dies schwerpunktmäßig im Bereich des privaten Baurechts, des Rechts des Projektmanagements und insbesondere des Architekten- und Ingenieurrechts. Hierbei unterstütze ich meine Mandanten vor allem in der Projektstrukturierung, der Vertragsgestaltung und durch baubegleitende Beratung, aber vor allem auch bei der außergerichtlichen Konfliktbewältigung.

Aufgrund der breiten Mandatsstruktur, den Blick über den Tellerrand hinaus und meiner Vernetzung in der Bau- und Immobilienbranche kenne ich die unterschiedlichen Sichtweisen, Interessen und Positionen. Diese Kenntnis ermöglicht es mir, bei Problemen in den Projekten schnelle, konstruktive und nachhaltige Lösungen für die Konfliktparteien zu entwickeln. Um potenziellen Konflikten präventiv zu begegnen, beschäftige ich mich neben der projektbezogenen Beratung insbesondere auch mit der Optimierung von innerbetrieblichen Prozessen unter rechtlichen Gesichtspunkten sowie der Definition von Leistungsbildern und Leistungsinhalten und ergänzend mit einer Organisationsberatung meiner Mandanten.

Ein Schlüssel für weniger Streit und mehr Kollaboration liegt nach meiner Auffassung in der Erkenntnis, dass der typische Planungs- und Projektablauf unter Berücksichtigung der Kommunikationstreppe von Konrad Lorenz („Gedacht ist nicht gesagt, ist nicht gehört, ist nicht verstanden“) zwangsläufig zu Missverständnis-sen und enttäuschten Erwartungen und damit zu Konflikten führen muss. Dem können wir nur begegnen, wenn wir anfangen, entweder den Unternehmer stärker in den Planungsprozess zu integrieren und/oder den technischen Vertragsverhandlungen im Projekt mehr Raum und Zeit geben, um die aus der Kommuni-kationstreppe resultierenden Defizite möglichst auszugleichen.

Mit der außergerichtlichen Konfliktbewältigung beschäftige ich mich seit meiner Wahlstation in den USA. Nach dem Ende der Arbeitsgruppe Adjudikation im DVP habe ich 2013 die DGA-Bau mitgegründet und war bis Ende 2022 dort als Vorstandsmitgied und Leiter des Arbeitskreises 1 „Verfahren, Fälle, Publikationen“ tätig. Als Mitglied der AHO-Fachkommission „Konfliktmanagement beim Planen, Bauen und Betreiben von Bauten und Anlagen“ habe ich an der Erstellung des Heftes Nr. 37 der Schriftenreihe des AHO mitwirken dürfen. Neben einzelnen Veröffentlichungen und Vorträgen zu ausgewählten Themen der außergericht-lichen Streitbeilegung bin ich Referent in dem Weiterbildungsseminar zum Streitlöser DGA-Bau-ZERT.

Zusammen mit Andreas Mühlbacher leite ich die Regionalgruppe Süd der DGA-Bau. Falls Sie Interesse an einer Teilnahme in der Regionalgruppe Süd haben, sprechen Sie mich gerne an: fischer@sfr-law.de.

 

Mein Name ist Martin Vielhauer. In meiner Funktion als Honorarsachverständiger für die Technische Ausrüstung (TA) bin ich mit einer Vielzahl von Konflikten konfrontiert. Das Arbeiten sowohl für Planer, Bauherrn als auch Baufirmen ermöglicht es mir, die unterschiedlichen Blickwinkel, Positionen und Interessen der Parteien besser nachvollziehen und damit zielorientierter in der Konfliktlösung unterstützen zu können.
Bereits vor vielen Jahren, bei meiner ersten Ausbildung zum Wirtschaftsmediator, haben mich die verschiedenen Arten des Konfliktmanagements in der Bauwirtschaft begeistert. Ich begleite inzwischen seit mehr als 20 Jahren TA-Projekte verschiedensten Funktionen. Seit nun mehr elf Jahren gebe ich meine Erfahrungen auch über einen Lehrauftrag an der Hochschule München an die nächste Generation der Ingenieurinnen und Ingenieure für Gebäudetechnik weiter.
Der praxisorientierte Ansatz der DGA-Bau hat mir sehr gefallen, so dass ich mich freue, künftig auch als Referent des Zertifizierungsprogramms der DGA-Bau e.V. meinen Beitrag zur Ausbildung leisten zu können. Dabei werde ich vor allem meine Erfahrungen aus meiner täglichen Praxis in der Technischen Ausrüstung und aus meiner Tätigkeit als Konfliktmanager in Großprojekten einbringen.
Neben den Themen Honorar und Leistungsbilder in der Gebäudetechnik habe ich mich auf die Optimierung von Planungsprozessen, die Leistungsdefinition, die Anwendung von BIM sowie Organisationsberatung und Konfliktprävention spezialisiert. Auch beschäftige ich mich zunehmend mit dem Thema Holzbau. Des Weiteren arbeite ich als Stand-By-Schlichter für Großprojekte.

Reinhold Becker, Vorsitzender Richter am Landgericht a.D.

Jahrgang 1951; nach Wehrdienst 1972 Aufnahme des Jura-Studiums in Marburg; 1974 Wechsel zur Universität Köln; 1. Staatsexamen 1977 in Köln; 2. Staatsexamen 1980 in Köln; seit 1980 Richter am LG Köln; bis zur Pensionierung 2017 überwiegend mit Bausachen befasst; 2000 Ernennung zum Vorsitzenden Richter.

Seit der Pensionierung tätig als Schiedsrichter und Schlichter; im Dezember 2020 Übernahme des Vorsitzes der Bauschlichtungsstelle der Handwerkskammer Köln.

Seit 2017 freier Mitarbeiter in dem auf Baubetrieb, Außergerichtrichte Streitbeilegung und Projektsteuerung spezialisierten Ingenieurbüro Danielzik Baumanagement GmbH.

Seit 2008 Lehrbeauftragter an der Technischen Hochschule Köln; daneben laufend Seminare, unter anderem im Rahmen einer Kooperation der TH Köln mit dem Institut der Bauwirtschaft (BWI Bau) zum Bauvertragsrecht und Spezialseminare insbesondere zu den Themen „Gestörter Bauablauf“, HOAI und AHO Nr. 9.

Von 1992 bis 2003 Veröffentlichung aktueller Rechtsprechung zum Bauvertragsrecht und zur ZPO für die Zeitschrift „Deutsche Rechtsprechung“; 1996 bis 2003 Herausgeber und Autor eines zweibändigen Leitsatzkommentars zum gesamten privaten Baurecht im Verlag Recht und Praxis; 2017 Übernahme der Kommentierung der §§ 6, 8 und 9 VOB/B in dem in Kürze im Kohlhammer-Verlag erscheinenden VOB-Gesamtkommentars.

Seit einigen Jahren bin ich Mitglied des Deutschen Baugerichtstags und der DGA-Bau.

Hier bin ich als Streitlöser gelistet.

Mit Rücksicht auf meine berufliche Befassung mit Baustreitigkeiten als Richter habe ich schon früh die Überzeugung gewonnen, dass Bauprozesse – wie sie tagtäglich in deutschen Gerichtssälen verhandelt werden – zu lange dauern und häufig sehr teuer sind. Oft enden sie für beide Seiten nach dem Motto „außer Spesen nichts gewesen“. Das zeigt sich, wenn das Gericht nach langer, mühsamer und damit kostspieliger Beweisaufnahme endlich ein Urteil fällt. Obwohl es das Ziel des Prozesses sein soll, Rechtsfrieden herzustellen, ist das gerade nicht der Fall. Regelmäßig werden gegen die Entscheidungen der ersten Instanz in Bausachen Rechtsmittel eingelegt. Das ist für die Prozessparteien unbefriedigend, weil hierdurch immer weitere Kosten entstehen und die Endentscheidung mitunter um Jahre verzögert wird. Für das erstinstanzliche Gericht ist das gleichfalls unbefriedigend. Nur gelegentlich ist es mir passiert, dass meine Entscheidungen in wesentlichen Punkten abgeändert wurden. Oftmals habe ich festgestellt, dass die Streitparteien in zweiter Instanz genau den Vergleich geschlossen haben, den ich schon in erster Instanz vorgeschlagen hatte.

Kurz und gut: Meiner Vorstellung von einem zügigen Prozess und diesen alsbald mit einer befriedigenden Lösung zu beenden, entspricht das gegenwärtig in deutschen Gerichtssälen vorzufindende Prozedere leider nicht. Abhilfe kann man in gewissem Umfang durch die Möglichkeiten der außergerichtlichen Streitbeilegung schaffen. Es ist daher den Vertragsparteien anzuraten, schon frühzeitig darüber nachzudenken, ob von den Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung Gebrauch gemacht werden soll. Insbesondere die Vereinbarung eines Schiedsgerichtsverfahrens sollte erwogen werden, um Kosten und eine Gerichtsinstanz zu sparen. Dabei darf man sich allerdings nicht der Vorstellung hingeben, mit Hilfe der Verfahren der außergerichtlichen Streitbeilegung werde es auf jeden Fall schneller als beim staatlichen Gericht gehen. Denn die Vereinbarung von Verfahren zu außergerichtlichen Streitbeilegung führt nur dann zu einer schnelleren Lösung des Konflikts, wenn die Streitparteien bereit sind, bei der Abwicklung des Streits auch mitzuwirken. Diese Erfahrung habe ich vor kurzem in zwei Verfahren gemacht. Ist eine Vertragspartei dagegen nicht an einer baldigen Lösung des Streits interessiert und wirkt nicht wirklich im Hinblick auf den Abschluss des Verfahrens mit, ist man beim staatlichen Gericht häufig besser aufgehoben. Dies erlebe ich zurzeit in einem weiteren von mir geleiteten Schiedsgerichtsverfahren.

Mein Name ist Patrick Wenzel, ich bin Bauingenieur und seit drei Jahrzehnten für und auf Bauherrenseite tätig. Dort knacke ich täglich harte Nüsse. Ob als Einzelkämpfer oder im Team, ob in der Firma oder vor Gericht: immer geht es darum, zum Kern der Sache vorzudringen, Strukturen zu erkennen, Wege zu finden und Orientierung zu geben. Dabei decke ich die volle Distanz vom Projektbeginn bis zum späteren Facility Management ab.

Seit 2014 bin ich öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Bauprojekt­management. Meine ersten Gerichtsaufträge haben mich allerdings überrascht und frustriert, weil es gar keine Nüsse zu knacken gab: Die Tatsachen waren so fein geraspelt in den Akten ausgebreitet, dass man sich angesichts der klaren Faktenlage eher fragen musste, wie es überhaupt zu einem gerichtlichen Verfahren kommen konnte. Weniger von solchen rückwärtsgerichteten Aufträgen bearbeiten zu müssen und mehr den Blick auf die Erreichung von Projektzielen richten zu können, waren schon 2015 meine Motivation, Mitglied der DGA-Bau zu werden.

Von 2016 bis 2019 habe ich mich intensiv im Arbeitskreis 4 engagiert. Wir haben das Verfahren zur Aufnahme von qualifizierten Streitlösern entwickelt, die Streitlöser-Datenbank aufgebaut und die heutige Website an den Start gebracht. Im Moment bin ich passives Mitglied des AK 4.

Ich habe den Eindruck, dass die außergerichtliche Streitbeilegung im Alltag noch nicht richtig angekommen ist. Ich glaube, dass Bauherren aus dem Führungsanspruch des Auftraggebers heraus dazu neigen, die fach­lichen Herausforderungen zu unterschätzen. Oft genug sind Bauherrn ihnen später auch tatsächlich nicht gewachsen und müssen dann etwa durch Streitigkeiten sehr viel Lehrgeld bezahlen. Hätten sie doch vorher einmal jemanden gefragt, der sich mit so etwas auskennt!

Aus meiner Sicht kommt es deshalb sehr darauf an, Bauherrn für die Besonderheiten und Risiken des Bauens zu sensibilisieren. Das Bewusstsein der eigenen Grenzen („known unknown“) ist der Schlüssel dazu, sich helfen zu lassen – auch und gerade, wenn sich Konflikte am Horizont andeuten. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind ein wichtiges gerichtliches Beweismittel, auf das sich Richter regelmäßig bei ihrer Urteilsfindung stützen. Eine „frühe neutrale Beurteilung“ durch eben diese Sachverständigen kann daher ein sehr stabiles inhaltliches Fundament für eine außergerichtliche Streitbeilegung bilden.

Mein Name ist Gunnar Schuchhardt, ich bin Diplom-Bauingenieur und seit ca. 20 Jahren in verschiedensten Funktionen in der Bauwirtschaft und im Anlagenbau national und international tätig.

Mich treibt es an, Menschen, Organisationen und deren Interessen miteinander in Verbindung zu bringen. Ich bin zu 100 Prozent überzeugt, dass wir unsere Einzelziele gemeinsam erfolgreicher erreichen können.

Meine Vision ist es, dass wir wieder miteinander nach den besten technischen Lösungen suchen, anstatt über Rechte und Pflichten zu streiten. Wie wollen wir junge Menschen für das Planen und Bauen begeistern? Ich bin der festen Überzeugung, dass wir das mit Mut zur Innovation und Vertrauen zur Kollaboration erreichen werden.

Dafür setze ich mich beruflich bei Bayer und ehrenamtlich bei der DGA-Bau im Arbeitskreis 7 „Gestaltung einer kooperativen Projektabwicklung“ ein.
Zusätzlich leite ich die Fachgruppe „Vergabe und Teamauswahl“ im Kompetenzzentrum IPA (Integrierte Projektabwicklung) und erarbeite in der Fachgruppe „Konfliktmanagement“ bei DVP eine Projektlandkarte zum Konfliktmanagement.

Die kollaborative und integrierte Projektabwicklung habe ich innerhalb der BAYER AG initiiert und mitverantworte unser erstes Pilotprojekt „New Launch Facility SOL-1“.

Erst vor kurzem habe ich mich selbstständig gemacht und unterstütze mit meiner Firma CONDOTS „connecting the dots“ die kollaborative Projektabwicklung bei Bauherrn, Generalplanern, Projektsteuern und Bau- und Anlagenbauunternehmen.

Als ausgebildeter Streitlöser DGA-Bau-Zert® und Wirtschaftsmediator biete ich meine Erfahrung und Fähigkeiten zur Konfliktlösung an.

Es geht mir nicht bloß um Konfliktlösungen, sondern um eine Neugestaltung einer kollaborativen und integrativen Projektabwicklung – ich bin dabei, sind Sie es auch?

Größere Teile meines beruflichen Werdegangs hatten Konflikte innerhalb von Großprojekten sowie Planungs- und Bau-Ablaufstörungen im TGA-Umfeld zum Inhalt. Von Grund auf neugierig war es nur logisch, früher oder später beim Thema Streitlöser und auch der DGA-Bau zu landen.

Mein Arbeitsalltag als Niederlassungsleiter der Technischen Ausrüstung bei OBERMEYER, besteht zu sehr großen Anteilen aus Kommunikation, Interaktion, Verhandlung und Antizipation der Bedarfe von Kunden und weiteren Projektbeteiligten.

In der festen Überzeugung, dass das Ganze mehr ist als die Summe aller Einzelteile, bin ich ein großer Anhänger kollaborativer Arbeitsmodelle. In einem Arbeitsumfeld, das von den Herausforderungen in einer komplexer werdenden, digitalisierten Projektwelt geprägt wird und in dem das Ringen um die besten Arbeitskräfte gerade erst begonnen hat, kann es nicht die Lösung sein, wertvollste Ressourcen in Abgrenzung und Nachtragswesen zu investieren. Daher arbeite ich aus innerster Überzeugung daran, dass dies in einer zukünftigen Projektwelt Realität wird.

Neben der Mitwirkung im Arbeitskreis 6 (Konfliktvorbeugung und integrative Baukultur) sowie der Arbeitsgruppe „ADR-Verfahren für Planerverträge“ leite ich zusammen mit Dr. Christian Felix Fischer die Regionalgruppe Süd der DGA-Bau.

Ziel der Regionalgruppe ist es, den Mitgliedern der DGA-Bau über den jährlich stattfindenden Kongress, die Mitgliederversammlung und etwaigen Treffen in den Arbeitskreisen hinaus, eine Plattform und Möglichkeit des kontinuierlichen Austausches unter Interessierten und Förderern der außergerichtlichen Streitbeilegung zu ermöglichen.

Falls Sie Interesse an einer Teilnahme in der Regionalgruppe Süd haben, sprechen Sie mich gerne an: Andreas.muehlbacher@opb.de