2. Außergerichtliche Streitlösung mit nicht entscheidungsbefugten Dritten

2.6 Abgekürztes Gerichts- / Schiedsverfahren (mock litigation / arbitration)

a) Verfahrensbeschreibung

Hierbei handelt es sich um ein zur Erleichterung von Vergleichsverhandlungen initiiertes abgekürztes Gerichtsverfahren, bei dem zum Schein ein „Gericht“ oder „Schiedsgericht“ aus drei Fachleuten konsti-tuiert wird, das jedoch keine Entscheidungsgewalt hat.

Wie im Mini-Trial (Ziffer 2.3) tragen die Rechtsanwälte der Parteien zunächst in komprimierter Form ihre Sicht des Sachverhalts und der Rechtslage vor. Anschließend treffen die „Scheinrichter“ bzw. „Schein-schiedsrichter“ zusammen, beraten und verkünden, wie sie entscheiden würden, um damit die Progno-se über den Ausgang eines streitigen Verfahrens zu erleichtern (realitätsnahe Prozessrisikoanalyse zur besseren Einschätzung von eigenen Nichteinigungsalternativen).