1. Außergerichtliche Streitlösung ohne Dritte

1.3 Mediation ohne Mediator (Collaborative Law)

a) Verfahrensbeschreibung

Dieses Verfahren der außergerichtlichen Streitbelegung ist zwischen der zweiparteilichen interessenorientierten Verhandlung (Ziffer 1.2) und der drittunterstützten Mediation (Ziffer 2.2) angesiedelt. Es wird deshalb als Mediation ohne Mediator bezeichnet. Dabei werden die verhandelnden Parteien jeweils durch Dritte, sog. Collaborative-Law-Experten (Baujuristen und/oder Sachverständige, die in Verhandlung und Mediation gesondert geschult sind), unterstützt. Diese Experten beraten die eigenen Parteien in allen rechtlichen Angelegenheiten und vertreten deren Interessen gegenüber ihrem Verhandlungspartner außergerichtlich. Im Gegensatz zu Parteianwälten sind sie jedoch vertraglich aufgrund der Mandatsvereinbarung in besonderer Weise zu einer kooperativen, einvernehmlichen und interessens-, nicht positionsorientierten Verhandlungsführung und Beilegung des Konflikts verpflichtet. Eine spätere Vertretung im Prozess wird ihnen durch entsprechende vertragliche Regelungen untersagt, so dass ihr Erfolg nicht in der Durchsetzung rechtlicher und materieller Positionen gemessen wird, sondern an der erzielten interessengerechten Einigung. Der „Prozess“ stellt für diese Experten, da sie hiervon nicht profitieren, keine echte Nichteinigungsalternative im Rahmen ihrer Verhandlungen dar.

Das Verfahren ist in Deutschland in der gängigen Praxis weitgehend unbekannt, wird aber in den USA bereits praktiziert. Der Ablauf der Verhandlung ist gleich dem interessenorientierten Verhandeln strukturiert, wenngleich hier keine Kriterien zur Bewertung der gefundenen Lösungen vereinbart werden, sondern vielmehr eine Abwägung des erzielten Ergebnisses im Hinblick auf die mit der möglichen Einigung abgedeckten Interessen mit den Nichteinigungsalternativen stattfindet. Ziel des Collaborative Law ist es, eine bedürfnisorientierte, faire Lösung zu erarbeiten, die vor allem große Akzeptanz und Nachhaltigkeit findet.

Hinsichtlich der Stärken und Schwächen der Mediation ohne Mediator und auch zu den Abgrenzungsmerkmalen zu anderen Streitbeilegungsverfahren kann auf die Ausführungen zum interessenorientierten Verhandeln (Ziffer 1.2) und zur Mediation (Ziffer 2.2) verwiesen werden.