ADR-Verfahren für Planerverträge

Kontaktperson: Michael Peine

Bisher spricht die DGA-Bau mit ihren Publikationen die Bauverträge an. Als 2. Säule sollen nach Abstimmung im Vorstand künftig ADR Verfahren für Planerverträge explizit hervorgehoben werden. Hierzu hat sich im Januar 2021 eine Arbeitsgruppe aus Juristen, Planern und Honorarsachverständigen formiert mit dem Ziel, im laufendem Jahr pragmatische Lösungsvorschläge zur Implementierung von ADR-Verfahren in Planerverträgen zu veröffentlichen. Ein Schwerpunkt wird zunächst die Entwicklung von Formulierungsvorschlägen bzgl. ADR-Klauseln in Musterverträgen sein. Stellvertretend für die Auftraggeberseite sollen Projektsteuerer, außerdem die Versicherungswirtschaft, in die laufenden Beratungen der Arbeitsgruppe einbezogen werden. Über die Arbeitsergebnisse und neue Aufgabenschwerpunkte wird regelmäßig auf der Website berichtet.

Aufgabenstellung an die Arbeitsgruppe (Beiträge der Arbeitsgruppensitzung vom 12.02.2021)

Die Arbeitsgruppe entwickelt ein oder mehrere Klauseln, welche die Parteien in Verträgen verwenden können, um Streitigkeiten über

  • Honorare,
  • Urheberrechtsverletzungen,
  • Planungs- und Überwachungsmängeln sowie
  • Schnittstellen/Kompetenzen/Koordination der Planungs- und Projektbeteiligten

außergerichtlich und verfahrensoffen (bezogen auf die ADR-Verfahren) über die gesamte Planungsphase zu lösen.

Es können auch erprobte Klauseln anderer Berufsverbände (wie DVP, VBI) verwendet werden.

[Kein Schwerpunkt: Vereinbarung während des lfd. Planervertrags / nach Abschluss der Planung und Eingang der Schlussrechnung]

Die Empfehlungen müssen für die an den Planungsprozessen Beteiligten verständlich sein. Daher sollen die Klauseln in einem Leitfaden erläutert werden. Aus dem Leitfaden soll hervorgehen, wie ADR gelebt werden soll. Auf AHO-Heft Nummer 37 soll verwiesen werden.

Die Klauseln sollen in die einschlägigen Vertragsmuster für Planerverträge übernommen werden. Die AVB der Auftraggeber und Auftragnehmer sollen dazu geöffnet werden.

Die Arbeitsgruppe wird deshalb eine Strategie entwickeln, mit der die an den Planungsprozessen Beteiligten die außergerichtliche Streitbeilegung als echte Alternative zum Gericht und den Schlichtungsausschüssen der Kammern wahrnehmen. Die Verbreitung der Ergebnisse soll über die bekannten Institutionen und Verbände (Kammern der Ing und Arch, AHO, Gütestelle, VBI, BVS Fachkommission Ingenieure- und Architektenhonorare) stattfinden, aber auch über die Onlinemedien.

Teilnehmer: Frau Dr. Luig / Herren Heinrich, Ilgeroth, Kalte, Mühlbacher, Schneider, Peine