Zwischenbericht des Arbeitskreises 4
Qualifikationskriterien und Listen für außergerichtliche Streitbeileger: Nach einer großen Mailing-Aktion im April 2018 an geeignete Personen (u. a. bereits in anderen Listen erfasste Streitlöser, auch ö.b.u.v. IHK-Bausachverständige und DGA-Bau-Mitglieder) sind insgesamt bis zur Jahreshauptversammlung 2019 ca. 80 Aufnahmeanträge vom AK 4 gemäß mit dem Vorstand abgestimmten Kriterien bearbeitet worden. Aufgenommen wurden 52 Antragsteller (23 Ingenieure/Sachverständige und 29 Juristen).
Der AK 4 arbeitet gegenwärtig an dem Entwurf einer eigenständigen „Unter-Website“ zu der DGA-Bau-Website, um potentiellen Antragstellern in Kurzform das Verfahren und die Aufnahmekriterien zu erläutern
Der AK 4 will im Jahr 2020 eine Rückfrageaktion bei den gelisteten Streitlösern durchführen, um einerseits einen Überblick über die Inanspruchnahme (Art und Anzahl der Fälle) zu gewinnen und andereseits auch um (neutral aufgearbeitete) Beispielfälle für die Seminare und den Jahreskongress zur Verfügung stellen zu können.
Anfragen an die DGA-Bau nach einem geeigneten Streitlöser: Eine Auswahlempfehlung soll seitens der DGA-Bau zur Wahrung der Objektivität und aus Haftungsgründen nicht gegeben werden. Bei Anfragen wird auf die Streitlöserliste der DGA-Bau verwiesen und bei weiterer Nachfrage auch auf bestehende weitere Listen. Die Auswahlentscheidung muss der Anfragende jeweils selbst treffen.
Leitung: Dr.-Ing. Rainer Schofer, Berlin