Durch das Urteil des Bundeverfassungsgerichtes im April ist eine unerwartete Aktualität und daraus sowohl Chance, aber auch Zeitdruck entstanden. Umgang mit dem Klimawandel ist das größte künftige Konfliktfeld für das Baugeschehen. Im Baubereich ist eine grundlegende Neuorientierung nötig. Die Zeit eilt, seit Jahrzehnten reden wir – ohne grundlegende Konsequenzen – über Nachhaltigkeit. In spätestens 3-5 Jahren müssen belastbare Grundlagen allgemein verankert sein!
Hinweis: Uns ist die Komplexität der Situation bewusst, auch die Tatsache, dass derzeit sehr viele gleichzeitig an dem Thema arbeiten. KoBi hat keine institutionelle Macht, aber auch keine strukturelle Verpflichtung, beruht nur auf dem Engagement von neutralen Fachleuten.
Allgemein erkannt und in Bearbeitung sind die komplexen Fragestellungen:
- Begriffs-, Zuständigkeits-, Regulierungs-, Zertifizierungsvielfalt;
- Nicht-Verbindlichkeit; Schnittstellen;
- Wirtschaftlichkeits-Kennwerte (Fortschreibung PlaKoDa zB um CO²/qm NF) für die wirklichen Umweltkosten unter ganzheitlicher, volkswirtschaftlicher Betrachtung;
- Umgang mit Zirkularität, Recycling-Produkten, Baustoffen, Suffizienz, grauer Energie;
- Sanierung versus Neubau;
- Konkurrierende Rechtsgebiete, Klimaschutzgesetz und Folgen
- Regulierungsgefälle global.
- Fehlende Kenntnisse, Aus- und Fortbildung, Nachwuchsförderung, usw.
Damit der „fachkundige öffentlichen Bauherr“ asap einen wirksamen Beitrag für das „Projekt: Klimaziel erreichen“ leisten kann, erscheinen uns folgende Voraussetzungen nötig zu sein:
- Föderalismusreform, koordinierte einheitliche Vorgaben der „öffentlichen Hand“
- 6 HGrG, BHO §7 Wirtschaftlichkeit/Sparsamkeit UND Nachhaltigkeit verankern
- Einführung „N-Wert“ (als Zahl, Spektrum oder Prozess), Bewertung ab Phase 0
- Verbindliche Verpflichtung zu einer „schlanken Zertifizierung“
- Haushalts- und vergaberechtliche Förderung Kreislaufwirtschaft, „R-Baustoffe“
- Erarbeitung einer praxisnahen Suffizienz-Strategie
- Kenntnis über konkrete, erfolgreiche Projektbeispiele
KoBi wird sich künftig als Marktplatz für Wissensaustausch verstärkt mit Klimathemen befassen. Und es wird angeregt, wissenschaftlich begleitete Pilotprojekte u.a. der FhG, HGF, MPG (außeruniversitäre Forschungseinrichtungen „Fraunhofer/Helmholtz/Max-Planck“) ggfs. unter Anwendung einer Experimentierklausel bzgl. Haushalts- und Vergaberecht zu initiieren.
Für einen Bau-Typus (zB Laborbau Lebenswissenschaft) könnte durch Bestandanalyse ein IST-N-Wert ermittelt werden (graue Energie + Betrieb + Rückbau). Neue N-Werte müssen ab Phase 0 – als Sanierung oder Neubau – Abschläge erfüllen.
Um diese Projekte überhaupt etatisieren zu dürfen, erscheint Fortschreibung von §6 HGrG und BHO §7 (s. Pkt 1.) unabdingbar nötig. Impulse hierzu sind im Klimaerlass 2030 zwar schon enthalten.
Der öffentliche Bauherr braucht aber u.E. rechtssichere Mindest-Handlungsklarheit, um dann eigenverantwortlich agieren zu können.
> Übersicht Vortragende und Beiträge
Stand Juni 2021
Dieter Grömling – 0151 2665 9554 – dieter.groemling@gmail.com
MPG aD, Landshut, Leitung/Koordination AK KoBi, und Lt. KoBi AG Lebenszyklus