2. Lehrgang DGA-Bau-Zert® abgeschlossen

Die DGA-Bau unterstützt die Weiterbildung bereits aktiver und künftiger Streitlöser und auch die Aufklärung von Verfahrensbeteiligten über die Möglichkeiten alternativer Streitbeilegung durch Mediation, Schlichtung, Adjudikation, Schiedsgutachten und Schiedsgericht anstelle des gerichtlichen Klageweges.

Dazu bietet die DGA-Bau eine Weiterbildung zum Streitlöser DGA-Bau-Zert® in der Bau-und Immobilienwirtschaft an. Der Lehrgang umfasst eine Dauer von 14 Tagen inkl. Prüfungstag an fünf Wochenenden donnerstags, freitags und samstags, verteilt über drei Monate. Der nächste Lehrgang findet vom 24. Oktober 2019 bis 14. März 2020 jeweils donnerstags, freitags und samstags in München statt.

Die Ausbildungsinhalte der Verordnung über die Aus- und Fortbildung zum zertifizierten Mediator vom 21. August 2016 werden verdichtet und zusätzlich an je drei Tagen baubetriebliche/ bautechnische Konflikte und Lösungsansätze in der Öffentlichkeitsarbeit, der Bauplanung, der Bauausführung und im Baumanagement sowie baurechtliche Konflikte und Lösungsansätze im Vergabe-, Architekten-, Ingenieur- und Bauvertragsrecht vermittelt.

Damit wird eine Streitlöserweiterbildung zum Mediator, Schlichter, Adjudikator, Schiedsgutachter und Schiedsrichter mit sowohl baurechtlicher als auch baubetrieblicher/ bautechnischer Expertise geboten.

Eine wesentliche Basis des Weiterbildungslehrgangs bildet die AHO-Schrift Nr. 37 Konfliktmanagement in der Bau-und Immobilienwirtschaft, die im März 2018 im Bundesanzeiger Verlag Köln erschienen ist und von einem AHO-Arbeitskreis unter maßgeblicher Mitwirkung von Mitgliedern der DGA-Bau und des VdBauImm erstellt wurde.

Tagesseminare für Außergerichtliche Streitbeileger sollen seitens bestehender Institutionen auf hohem Niveau gefördert, gestärkt und ggf. in Kooperation mit Dozenten aus dem Mitgliederkreis der DGA-Bau, des VdBauImm und des RT ASB-Bau angeboten werden.

Seminare für mittelbar und unmittelbar Verfahrensbeteiligte an der Außergerichtlichen Streitbeilegung sollen ebenfalls angeboten werden, um diesen die unterschiedlichen Verfahren der Außergerichtlichen Streitbeilegung, die Verfahrensauswahl je nach Streitfall- und Streitparteienkonstellation und das jeweilige Vorgehen zu erläutern. Ausdrücklich eingeschlossen werden die Beteiligten der gerichtlichen Streitbeilegung, also Richter und Rechtsanwälte. Es sollen die nach ZPO zulässigen Methoden der außergerichtlichen Streitbeilegung in laufenden Gerichtsverfahren aufgezeigt werden. Den Richtern ist zu vermitteln, dass damit die Gerichtsverfahren beschleunigt werden können, ohne die Autorität des Gerichts in Frage zu stellen.

Claus Jürgen Diederichs, München